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Geschenke an Mitarbeiter: So bleiben Eure Mitarbeitergeschenke in 2023 steuerfrei

Steuerfreie Geschenke für Mitarbeitende in 2023

Ihr wollt Eure Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschenken und Euch auf diese Weise für ihren Einsatz bedanken? Dabei kommt Euch in einigen Fällen sogar das Finanzamt entgegen. Mitarbeitergeschenke sind nämlich unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. In diesem Artikel erfahrt Ihr, was Ihr beim Schenken beachten müsst, welche Höchstgrenze für Mitarbeitergeschenke gilt und mit welchen Tipps & Tricks Ihr Eure Mitarbeiter und Euch selbst happy macht.
Disclaimer: Wir von Theyo sind keine Steuer-Experten und können nicht für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Infos in diesem Artikel garantieren. Lasst Euch im Zweifel immer von Steuerberaterinnen und Steuerberatern helfen.

Wann sind Mitarbeitergeschenke steuerfrei und was heißt das eigentlich?

Steuerfrei bedeutet steuerlich abzugsfähig. Sprich: Ihr könnt Mitarbeitergeschenke unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Damit das funktioniert, gilt wie bei allen Steuer- und Finanzthemen: Dokumentiert Eure Ausgaben, auch für Geschenke, gut und bewahrt entsprechende Belege auf. Notiert Euch am besten auch den Anlass für das Geschenk sorgfältig. So habt Ihr alle Infos zur Hand, wenn es Zeit für die Steuererklärung ist.

Geschenk ist nicht gleich Geschenk

 Nun ans Eingemachte! Damit Mitarbeitergeschenke für Euch steuerfrei sind, gibt es verschiedene Punkte zu beachten. Denn Geschenk ist nicht gleich Geschenk. Regel Nummer 1: Geldgeschenke sind prinzipiell nicht steuerlich abzugsfähig. Die Steuerfrei-Regelung gilt nur für Sachgeschenke, das heißt beispielsweise Tassen, Geschenkkörbe oder natürlich Schokolade. ;-) Eine Ausnahme bildet die Übernahme von Monatstickets oder Tankkosten – dazu gleich mehr. Regel Nummer 2: Es gibt eine Grenze, wie viel Ihr Euch das Mitarbeitergeschenk kosten lassen dürft. Zu dieser Höchstgrenze kommen wir jetzt. 

50 oder 60 Euro – Was ist die Höchstgrenze?

Wenn es um steuerfreie Geschenke geht, kursieren vor allem zwei Höchstgrenzen: 50 und 60 Euro. Doch welcher Betrag stimmt? Tatsächlich stimmen beide. Sie gelten aber für zwei unterschiedliche Arten von Geschenken.

  • Geschenke zu besonderen Anlässen: Möchtet Ihr Eurer Mitarbeiterin eine Freude zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zu ihrem Abschied machen, solltet Ihr ein Geschenk mit einem Wert von maximal 60 Euro wählen. Diese Höchstgrenze gilt, wenn Ihr individuelle Mitarbeitergeschenke zu besonderen Anlässen macht. Aber Achtung: Weihnachtsgeschenke fallen nicht in diese Kategorie!
  • Geschenke ohne besonderen Anlass: Für Geschenke außerhalb von Geburtstag, Hochzeit & Co gilt die Höchstgrenze von 50 Euro. 50 Euro? Richtig gehört! Seit Anfang 2023 wurde der Betrag von ehemals 44 Euro auf 50 Euro angehoben. Derartige Aufmerksamkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum Beispiel Weihnachtsgeschenke, aber auch Gutscheine fürs Fitnessstudio oder Monatstickets für die Öffis. Auch ein monatliches Schokoladen-Abo wäre durchaus denkbar. ;) Richtig verstanden, Aufmerksamkeiten im Wert von bis zu 50 Euro könnt Ihr Euren Mitarbeitern jeden Monat machen! Geschenke zu besonderen Anlässen bleiben hiervon übrigens unberührt – diese könnt ihr zusätzlich schenken. Und damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Mitarbeitergeschenke ohne besonderen Anlassen müssen nicht monatlich geschenkt werden, sondern können auch unregelmäßig oder einmalig gemacht werden. Wie wäre es zum Beispiel mit einer kleinen Aufmerksamkeit nach den Sommerferien oder mit einem Adventsgeschenk? Übrigens: Steuerfreie Mitarbeitergeschenke können als netter Bonus zum regulären Gehalt eingesetzt werden.

 

Darf’s auch etwas teurer sein?

Selbstverständlich könnt Ihr Euren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch Geschenke machen, die teurer als 50 bzw. 60 Euro sind. In diesem Fall sind die Geschenke allerdings nicht steuerfrei, das heißt, sie müssen von Euch und ggf. auch von Euren Mitarbeitern versteuert werden. In diesem Fall könnte sich für Euch die Möglichkeit anbieten, die Geschenke pauschal zu versteuern, um die Beschenkten zu entlasten. Auch hierbei gilt: Holt Euch Tipps von Steuer-Profis, um auf der sicheren Seite zu sein.
 

Long story short: Steuerfreie Mitarbeitergeschenken lohnen sich

Wenn Ihr alles richtig macht, könnt ihr Euren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit kleinen Aufmerksamkeiten die Arbeit versüßen – und gleichzeitig von der Steuerfrei-Regel profitieren. Also ganz nach dem Motto: Happy Mitarbeiter, happy you! Achtet besonders darauf, kein Geld zu verschenken, die Höchstgrenzen zu bedenken und Belege gut zu dokumentieren. Lasst Euch bei Fragen von Profis beraten, die Euch ganz genau sagen können, wie Ihr die Steuerfrei-Regel am besten für Euer Unternehmen nutzen könnt.
Ihr sucht ein besonderes Geschenk für Eure Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen? Wie wäre es mit einer Schoko-Box oder einem gemeinsamen virtuellen Schokoladen-Tasting? Mehr Infos findet Ihr auf theyo.de :-)

FAQ zum Thema steuerfreie Mitarbeitergeschenke

Wie hoch darf ein Geschenk für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sein?

Wenn Ihr wollt, dass Eure Mitarbeitergeschenke steuerfrei bleiben, solltet Ihr zwei Geldgrenzen beachten: Bei Geschenken zu besonderen Anlässen darf das Geschenk einen Geldwert von 60 Euro nicht übersteigen. Bei Geschenken ohne besonderen Anlass gilt die Geldgrenze von 50 Euro.

In welcher Höhe sind Geschenke steuerfrei?

Geschenke im Wert bis 50 Euro pro Monat, die ihr ohne besonderen Anlass Euren Mitarbeiter:innen machen wollt, bleiben steuerfrei. Gibt es einen besonderen Anlass für das Geschenk, sind Mitarbeitergeschenke sogar bis 60 Euro steuerfrei.

Wann gelten Geschenke an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Betriebsausgaben?

Mitarbeitergeschenke gelten als Betriebsausgaben, sind also abzugsfähig und steuerfrei, wenn Ihr die Geldwertgrenze von 50 bzw. 60 Euro einhaltet.

Wie sieht es mit Geschenken an Geschäftsfreunde aus?

Für Geschenke an Geschäftspartner und Kunden gilt eine andere Geldwertgrenze für Geschenke, um steuerfrei zu bleiben. Diese beträgt 35 Euro pro Kunde pro Jahr. In diesem Artikel erklären wir ausführlich, wie Geschenke an Kunden und Geschäftspartner ganz einfach steuerfrei bleiben.

Welche Grenzen gibt es bei Geschenke an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen?

Sollen Eure Mitarbeitergeschenke steuerfrei bleiben, solltet Ihr die Grenze von 50 bzw. 60 Euro beachten.

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